*Zur Konkretisierung der Begrifflichkeit der sog. Einem Anspruch auf Entgelt gleichgestellt ist der Bezug von Krankengeld nach § 45 SGB V oder entsprechender gesetzlicher Leistungen und der Bezug von Mutterschaftsgeld nach § 13 MuSchG oder § 200 RVO. Oktober 2005 und 31. Dezember 2007 wegen der Erfüllung der Voraussetzungen des Absatzes 3 höhergruppiert worden, findet Absatz 3 vom 1. Ist die andere ortszuschlagsberechtigte oder familienzuschlagsberechtigte Person im September 2005 aus dem kirchlichen Dienst ausgeschieden, ist das Tabellenentgelt ab dem 1. 1 und 2 nachzuweisen und Änderungen anzuzeigen. Berufseinführungsjahr. Soweit sich zum 1. die Qualifikation als Orchestermusiker oder Instrumentalist oder, die Qualifikation für Schulmusik in der Sekundarstufe I oder, die Qualifikation als Musikerzieherin oder Musikerzieher, das Konzertdiplom für Orgel und Chorleitung oder, das Konzertdiplom für Orgel und Kapellmeisterexamen oder, die Qualifikation für Schulmusik in der Sekundarstufe II oder, die Qualifikation als Musikerzieher oder Musikerzieherin mit Haupt- oder Nebenfach Orgel, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Tätigkeit als Küster mit Küsterprüfung, deren Tätigkeit in Kirchen, die unter Denkmalschutz stehen und die mit entsprechender reichhaltiger Innenausstattung versehen sind. 2), auch wenn dieser wegen der Höhe der Barleistungen des Sozialversicherungsträgers nicht gezahlt wird. Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter in der Tätigkeit als Assistentin oder Assistent der Geschäftsführung. Januar 2010 noch nicht zustehende Strukturausgleiche für aus Ortszuschlagsstufe 1 übergeleitete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entfallen. seinem Entgelt den vollen Unterschiedsbetrag zwischen der bzw. April 2019 um weitere 3,09 Prozent und am 1. September 2005 bereits erfolgt, gilt Absatz 2 mit der Maßgabe, dass am 1. Oktober 2005 übergeleitete Mitarbeiter im Sinne von § 1 Abs. 1 erhalten ausschließlich in den in der Anlage 12c zur KAVO aufgeführten Fällen zusätzlich zu ihrem monatlichen Entgelt einen nicht dynamischen Strukturausgleich. 1 Anlage 27, denen in den jeweiligen Zeiträumen der Absätze 1 und 2 eine andere Tätigkeit übertragen wurde, die zu einer neuen Eingruppierung nach den§§ 20, 21 und 60v in Verbindung mit § 11 Abs. Bei Teilzeitbeschäftigten wird das Vergleichsentgelt auf der Grundlage eines vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten bestimmt, anschließend wird das zustehende Entgelt nach § 27 Abs. September 2007 dauerhaft übertragen worden, erhalten sie eine persönliche Zulage. Bei Tod der oder des Kindergeldberechtigten wird ein Anspruch nach Absatz 1 für die andere oder den anderen in die KAVO übergeleitete Mitarbeiterin oder Mitarbeiter auch nach dem 1. Maßgeblich sind die jeweiligen Verhältnisse am 1. Februar 2020. Januar 2008 (KA 2008 Nr. Dezember 2013 die Anlage 29 Anwendung gefunden hat. Wirtschafterinnen und Wirtschafter (Hauswirtschafterinnen und Hauswirtschafter) mit entsprechender Tätigkeit (Anm. Januar 2008 an Anwendung.2. (3) Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bei Fortgeltung des bisherigen Rechts nach dem 30. Oktober 2007 und dem 31. Entgeltgruppe 11. März 2018 um 3,19 Prozent, am 1. (11) Ein am 31. Gemäß § 6 der Arbeitsrechtsregelung (Be-schluss) 39/18 vom 15. (5) Die einmalige Pauschalzahlung steht anspruchsberechtigten Mitarbeitern im Kalenderjahr 2015 nur einmal zu. Dezember 2005 geborene Kinder der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sinne von § 1 Absatz 1,b. Januar 2008 geltenden Fassung eine Vergütungsgruppenzulage zusteht, erhalten in der Entgeltgruppe, in die sie übergeleitet werden, eine Besitzstandszulage in Höhe der Vergütungsgruppenzulage. (2) Nur soweit nachfolgend ausdrücklich bestimmt, gelten diese Bestimmungen auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Arbeitsverhältnis zu einem Dienstgeber im Sinne von § 1 Absatz 1 KAVO nach dem 30. (3) Die Überleitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Erziehungsdienst in die Anlage 4c erfolgt nach den Vorschriften des Abschnitts IV. 1 Satz 1), – der Entgeltfortzahlung bei Arbeitsbefreiung (§ 40 Absatz 1). Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Januar 2010 in ihrer bisherigen Entgeltgruppe bei Fortgeltung des bisherigen Rechts einen Stufenaufstieg gehabt hätten, werden für die Bemessung des Vergleichsentgelts so behandelt, als wäre der Stufenaufstieg bereits im Dezember 2009 erfolgt. § 41a KAVO findet auch dann Anwendung, wenn keine Geltendmachung nach Satz 1 erfolgt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Tätigkeit als Chorleiterc. § 24i SGB V. (2) Absatz 1 gilt auf schriftlichen Antrag entsprechend für am 1. Dezember 2011 die Anlage 29 Anwendung gefunden hat. Dezember 2014 in den Entgeltgruppen 2 bis 8 nach den §§ 20, 21 und 60v in Verbindung mit § 11 Abs. Bei am 1. Protokollerklärung zu Satz 5:Das Akkreditierungserfordernis ist bis zum 31. März 2020 gilt Buchstabe b der Protokollerklärung zu § 4 Absatz 3 Satz 4.“ 3. Die Vergütung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nach Satz 1, die die Tätigkeit einer Organistin bzw. September 2005 und vor dem 1. 22), 23) Entgeltgruppe 3 Hat der Ehegatte als Teilzeitbeschäftigter Anspruch auf einen anteiligen Ortszuschlag oder Familienzuschlag, geht der jeweilige Differenzbetrag zwischen der Stufe 1 und 2 in das Vergleichsentgelt ein. erhöht. 1 Anlage 27, denen in den jeweiligen Zeiträumen der Absätze 1 und 2 eine andere Tätigkeit übertragen wurde, die zu einer neuen Eingruppierung nach den §§ 20, 21 und 60v in Verbindung mit § 11 Abs. April 2019 und ab 1. Oktober 2005 bis zum 31. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, denen am 30. 3 Buchstabe a oder auf Grund einer mit einer höheren Entgeltgruppe bewerteten Tätigkeit), so erhalten sie in der höheren Entgeltgruppe Entgelt nach der regulären Stufe, deren Betrag mindestens der individuellen Zwischenstufe entspricht, jedoch nicht weniger als das Entgelt der Stufe 2; der weitere Stufenaufstieg richtet sich nach den Regelungen der KAVO. September 2005 im Anschluss an einen Aufstieg eine Vergütungsgruppenzulage erreicht hätten, gilt Folgendes:a) In eine der Entgeltgruppen 3, 5, 6 oder 8 übergeleitete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die den Aufstieg am 30. Protokollerklärung zu § 2 Absatz 1 Satz 1: Anlage 3 - Regelungen zur Durchführung des Arbeitszeitkontos nach § 14 Abs. (3) § 28 Abs. Protokollerklärung zu Absatz 2 Satz 2:Der Betrag der Besitzstandszulage erhöht sich am 1. 1 der Arbeitsrechtsregelung (Beschluss) 39/18 vom 15. Dezember 2016 erworben worden wäre. Anmerkung 13:Eine erhebliche Heraushebung aufgrund erhöhter technischer Anforderungen liegt vor, wenn die Hausmeisterin oder der Hausmeister sowie die Schulhausmeisterin oder der Schulhausmeister elektronische Schließ-, Alarm-, Brandmeldeanlagen oder Anlagen der Gebäudeleittechnik mit erheblich erweiterten Möglichkeiten zur Steuerung eigenverantwortlich zu bedienen, zu überwachen und zu konfigurieren hat. Die Kürzung erfolgt unabhängig davon, ab welchem Zeitpunkt und für welche Dauer der Strukturausgleich den aus Ortszuschlagsstufe 1 übergeleiteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusteht. Juni 2015 am 1. Juli 2008 bzw. September 2005 gültigen Fassung), bildet diese das Vergleichsentgelt. (5) Die Höhe der einmaligen Pauschalzahlung richtet sich nach der Entgeltgruppe, in der die Mitarbeiterin am 31. Sie ist zusatzversorgungspflichtiges Entgelt. Danach müssen Tätigkeiten anfallen, die an das Überlegungsvermögen oder das fachliche Geschick Anforderungen stellen, die über das Maß dessen hinausgehen, was üblicherweise von Beschäftigten der Entgeltgruppe 3 verlangt werden kann. (6) Die einmalige Pauschalzahlung ist bei der Bemessung sonstiger Leistungen nicht zu berücksichtigen. Dezember 2012 in der Entgeltgruppen 2 bis 8 nach den §§ 20, 21 und 60v in Verbindung mit § 11 Abs. Anmerkung 12:Hochwertige Arbeiten sind Arbeiten, die an das Überlegungsvermögen und das fachliche Geschick der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters Anforderungen stellen, die über das Maß dessen hinausgehen, was üblicherweise von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Entgeltgruppe 5 verlangt werden kann. (3) Teilzeitbeschäftigte erhalten in den Fällen des Absatzes 1 die Pauschalzahlung anteilig entsprechend dem Umfang ihrer Arbeitszeit am 31. Referentinnen und Referenten im Arbeitsbereich „Soziale Lerndienste (ASL)“. Dezember 2024 ausgesetzt. März 2020 gelten folgende Prozentsätze: (4) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Vergleichsentgelt niedriger ist als das Entgelt in der Stufe 2, werden abweichend von Abs. März 2018 um 3,19 Prozent, am 1. Anmerkung 19:1Küchenmeister sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bei der Industrie- und Handelskammer die Prüfung als Küchenmeister bestanden haben.2Dem Küchenmeister werden gleichgestellt:a. Köche mit Abschlussprüfung nach sechsjähriger Berufsausübung als Koch,b. Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten (Anm. Dezember 2014. Wird die anspruchsbegründende Tätigkeit über den 30. Oktober 2005 übergeleitete Mitarbeiter im Sinne von § 1 Abs. September 2005 nach Anlage 1a zur KAVO in der bis zum 31. Einem Anspruch auf Entgelt gleichgestellt ist der Bezug von Krankengeld nach§ 45 SGB V oder entsprechender gesetzlicher Leistungen und der Bezug von Mutterschaftsgeld nach § 13 MuSchG oder § 200 RVO. Ordnung zur Änderung der KAVO unter Beibehaltung der bisherigen Entgeltgruppe übergeleitet wurden (siehe §§ 27, 28 der Anlage 13 KAVO) erhalten für die Dauer der unveränderten Tätigkeit die in Ziffer 11.2 der Anlage 4b in der Fassung bis zum 31.Dezember 2018 festgelegten Zulage in Höhe von 448,82 € weiter gezahlt. 2 KAVO gelten für am 1. (2) Absatz 1 gilt nicht für Mitarbeiterinnen, die von ihrem Antragsrecht nach § 4 Abs. 2 SGB IV. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Tätigkeit als Teamleiterin oder Teamleiter in der Finanzbuchhaltung oder Personalverwaltung. 2 KAVO berechnet. Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter und Sozialpädagoginnen/ Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung sowie Heilpädagoginnen/ Heilpädagogen mit abgeschlossener Hochschulbildung und – soweit nach dem jeweiligen Landesrecht vorgesehen – mit staatlicher Anerkennung mit jeweils entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrung entsprechende Tätigkeiten ausüben, denen die Leitung einer Lebensberatungsstelle übertragen ist (Anm. 1 zu 5 Absatz 3 gilt entsprechend. 2 KAVO EKD-Ost ... Anlage Entgelttabelle zu § 15 Abs. Protokollerklärung zu Satz 3 und 4:Das Akkreditierungserfordernis ist bis zum 31. 2. 5, – der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§ 30 Abs. Protokollerklärungen zu Absatz 3:1. 4 KAVO) und des Übergangsgeldes (§§ 44 ff. – vorschreibt. Dezember 2009 gültigen Fassung. Januar 2011 besteht. 1,3). 5 Anlage 27 und Anlage 5b geführt hat. Oktober 2005 und dem 31. Kr 4a 2174,73 2295,26 2436,75 2751,17 2829,77 3028,90 Kr 3a 2048,97 2263,82 2316,22 2421,03 2494,39 2662,08 4.71.1 Entgelttabelle Anlage Entgelttabelle 8 30.01.2019 EKD. 1 KAVO EKD-Ost.Die Tabellenwerte für das Jahr 2021 sind bis zum 31. Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen mit abgeschlossener Hochschulbildung und staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit als Referentinnen und Referenten in Häusern der offenen Tür und Schülerzentren (Anm. (1) Die unter die Anlage 4c zur KAVO fallenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (§ 1 Abs. September 2005 und vor dem 1. 9). Juni 2015 hinaus in der Entgeltgruppe S 10 eingruppiert sind, weil sie einen Widerspruch nach Absatz 2 Satz 2 eingelegt haben, gelten abweichend von § 19 Abs. Juli 2015 nach der Anlage 4c eine Eingruppierung in einer höheren Entgeltgruppe als am 30. Dezember 2010 Anspruch auf Entgelt haben und das Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt besteht. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Entgeltgruppe 5, deren Tätigkeit sich aufgrund erhöhter technischer Anforderungen erheblich aus der Entgeltgruppe 5 heraushebt (Anm. September 2005 eine in der Anlage 1a zur KAVO in der bis zum 31. Hausmeisterinnen und Hausmeister sowie Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von weniger als drei Jahren oder. a setzt voraus, dass die Abschlussprüfung in einem Studiengang abgelegt wurde, der seinerseits mindestens das Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine Hochschulreife oder einschlägige fachgebundene Hochschulreife) oder eine andere landesrechtliche Hochschulzugangsberechtigung als Zugangsvoraussetzung erfordert, und für den Abschluss eine Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern – ohne etwaige Praxissemester, Prüfungssemester o.Ä. [2] Anspruch auf Entgelt im Sinne des Absatzes 1 ist auch der Anspruch auf Entgeltfortzahlung aus Anlass. Die Stufenzuordnung in der neuen Entgeltgruppe bestimmt sich nach Absatz 2, das der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter in der neuen Entgeltgruppe und Stufe zustehende Entgelt nach den Absätzen 3 und 4. Oktober 2005, sofern in der Anlage 12c zur KAVO nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist. Protokollerklärung zu Absatz 2 Satz 7: Die Anrechnung umfasst auch entsprechende Entgeltanpassungen, die nach dem 31. (1)[5] Die Mitarbeiter erhalten mit dem Entgelt für den Kalendermonat Januar 2011 eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 240 Euro, wenn sie an mindestens einem Tag dieses Monats Anspruch auf Entgelt haben. Höhergruppierungsgewinns, den die Beschäftigten erhalten, die aus der Stufe 6 ihrer bisherigen Entgeltgruppe der höheren Entgeltgruppe zugeordnet oder in diese höhergruppiert werden, entspricht. Dezember 2016 bei Fortgeltung des bisherigen Rechts höhergruppiert worden wären, in ihrer bisherigen Entgeltgruppe Entgelt nach derjenigen individuellen Zwischen- oder Endstufe, die sich aus der Summe des bisherigen Tabellenentgelts und dem nach Absatz 2 ermittelten Höhergruppierungsgewinn nach bisherigem Recht ergibt; die Stufenlaufzeit bleibt hiervon unberührt. Die Absätze 5 bis 10 bleiben unberührt. Im Fall des Satzes 1 2. Küchenmeister als Leiter von Küchen, die individuelle Gesundheitsküche anbieten (Anm. In den Fällen der Nrn. (2) (nicht besetzt) (3) (nicht besetzt) (4) Anstelle von §§ 24 und 24a KAVO gilt Folgendes: Die Entgeltgruppen S 2 bis S 18 umfassen sechs Stufen. (5) Die einmalige Pauschalzahlung steht anspruchsberechtigten Mitarbeitern nur einmal zu. Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter und Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung sowie Heilpädagoginnen/Heilpädagogen mit abgeschlossener Hochschulbildung und – soweit nach dem jeweiligen Landesrecht vorgesehen – mit staatlicher Anerkennung mit jeweils entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrung entsprechende Tätigkeiten ausüben, die eine fachspezifische Zusatzausbildung erfordern und sich durch eine erhöhte Komplexität auszeichnen (Anm.